W49.9
Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte- Exposition gegenüber: Lärm
- Exposition gegenüber: Vibration
- Unfall durch: Eindringen eines Fremdkörpers durch die Haut
- Unfall durch: (fallende) (geworfene) Gegenstände
- Unfall durch: Feuerwaffen
- Unfall durch: Feuerwerkskörper
- Unfall durch: Injektionsnadel
- Unfall durch: Kesselexplosion
- Unfall durch: Maschinen
- Unfall durch: Messerstich
- Unfall durch: Werkzeuge
- Ätzende Flüssigkeit (X49.9)
- Aspiration oder Verschlucken eines Fremdkörpers mit Verschluss der Atemwege (X59.9)
- Einsturz eines brennenden Gebäudes (X59.9)
- Exposition gegenüber elektrischem Strom (W87.9)
- Fallender Gegenstand bei Naturkatastrophe (X59.9)
- Kontakt oder Zusammenstoß mit Tieren oder Personen (W64.9)
- Sturz im Zusammenhang mit Glas (X59.9)
- Tätlicher Angriff (Y09.9)
- Vorsätzliche Selbstbeschädigung (X84.9)
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Bemerkung-
Diagnosen- -
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