W64.9
Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte- Gequetscht- oder Gestoßenwerden bei Menschenansammlung oder von in Panik geratener Menschenmenge
- Insektenstich, nichtgiftig
- Tierbiss (nichtgiftig)
- Verletzung an Pflanzen (nichtgiftig)
- Bisse, giftig (X29.9)
- Getroffenwerden von Gegenständen (W49.9)
- Stiche (giftig) (X29.9)
- Sturz durch Zusammenstoß eines Fußgängers (oder eines von ihm benutzten Beförderungsmittels) mit anderem Fußgänger (oder von diesem benutzten Beförderungsmittel) (X59.9)
- Tätlicher Angriff (Y09.9)
-
Bemerkung-
Diagnosen- -
- -